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Kennzeichnung und Zulassung bei PKW Anhängern

Mittlerweile muss nicht mehr die ganze Zugmaschine genehmigt werden, sondern der Anhänger wird einzeln abgenommen. Das hat den Vorteil, dass der Anhänger an jedes Fahrzeug angehängt werden darf.

Zulassung bei PKW Anhängern

Welche Dokumente benötige ich zur Zulassung:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
  • Gegebenenfalls EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
  • Versicherungsdoppelkarte bzw. Versicherungscode
  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person, sowie des Bevollmächtigten)
  • Bei Tempo 100 km/h: Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Ein Anhänger ist genauso zulassungspflichtig für den Straßenverkehr wie ein PKW, d.h. er muss versichert sein, TÜV haben und es fällt die KFZ-Steuer an. Jeder Anhänger bekommt also immer eine eigenes separates Autokennzeichen.