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Fahrzeugschein

Ob mit oder ohne Anhänger: Alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge benötigen einen Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung 1 und 2. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine ausführliche Erklärung zum Fahrzeugschein und verraten,  was die Schlüsselnummern im ersten Teil der Zulassungsbescheinigung bedeuten und welche Angaben für das Fahren mit Anhänger wichtig sind.

 

Was ist der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung ist erforderlich, um ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie ist unterteilt in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Diese wurden 2005 EU-weit eingeführt und ersetzen die beiden Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Ob technisch zulässige Anhängelast oder das Standgeräusch in Dezibel – der erste Teil der Zulassungsbescheinigung enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und muss während der Fahrt unbedingt mitgeführt werden.

 

Wo wird ein Fahrzeugschein beantragt und was muss beachtet werden?

Die Zulassungsbescheinigung wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde bei der Anmeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt. Auch die „alten“ Fahrzeugscheine sind weiterhin gültig, jedoch wird bei einer Ummeldung dann auf das neue Format gewechselt. Wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein beantragen möchten, z.B. weil technische Veränderungen vorgenommen wurden, sollten Sie sich wieder an die für Ihr Fahrzeug zuständige Zulassungsbehörde wenden.

 

Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?

Nein, nach § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) muss das Original des Fahrzeugscheins immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Nur anhand der Originalpapiere kann überprüft werden, ob entsprechende Berechtigungen wirklich bestehen. Wenn Sie nur eine Kopie des Fahrzeugscheins statt des Originals dabeihaben, kann ein Verwarngeld von 10 € ausgesprochen werden. 

 

Was bedeuten die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein?

Um die Fahrzeugkontrolle zu vereinfachen und die Fahrzeugpapiere zu standardisieren, wurden innerhalb der EU einheitliche Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Fahrzeugschein, die sogenannten Schlüsselnummern, festgelegt. Zudem befinden sich national relevante Angaben in der Zulassungsbescheinigung, die durch in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht werden. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein sind auf der Vorderseite im neuen Fahrzeugschein nur die Nummern und Buchstaben neben den Feldern angegeben und die entsprechenden Infos befinden sich auf der Rückseite des Dokuments. 

In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht und Erklärung aller Schlüsselnummern in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

 

Relevante Angaben im Fahrzeugschein zum Anhänger wo steht was?

Um einen Anhänger mit einem PKW sicher zu ziehen, müssen ganz bestimmte Lastverteilungen und zulässige Gewichtsangaben eingehalten werden. In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie entsprechende Vorgaben für den Anhänger, z.B. das zulässige Gesamtgewicht und die maximale Anhänge-, Stütz- und Achslast:

Alles, was Sie über Anhängelasten und deren Berechnung wissen müssen, finden Sie hier.

Infografik_Fahrzeugschein

Maximale Anhängelast im Fahrzeugschein

Um herauszufinden, ob die Anhängelast überschritten ist oder nicht, entnehmen Sie die Angaben zur Anhängelast der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Nr. O.1 (ungebremst) und Nr. O.2 (gebremst). Wenn Sie einen älteren Fahrzeugschein haben, finden Sie die Anhängelast unter Nr. 28 / Nr. 29.

Maximale Stützlast und Achslast im Fahrzeugschein

Wichtig bei der Berechnung der Anhängelasten sind auch die Angaben zur Stütz- und Achslast. Die maximale Stützlast in kg finden Sie unter Nr. 13 und die zulässige Achslast je Achsgruppe in kg unter Nr. 7.1 / 7.2. Unter Nr. 8.1/ 8.2 steht die im Zulassungsstaat zulässige Achslast in kg.

Sie haben noch einen alten Fahrzeugschein? Dann finden Sie die maximale Stützlast meist auf einem kleinen Schild innen am Heckblech oder an der Heckklappe.

Zulässiges Gesamtgewicht und Leergewicht im Fahrzeugschein

Wo steht das Leergewicht und weitere Gewichtsangaben im Fahrzeugschein? Das Leergewicht des Fahrzeugs in kg finden Sie unter G und das zulässige Gesamtgewicht in kg unter F1. Die im Zulassungsstaat zulässige Gewichtsangabe ist unter F.2 verzeichnet.   

Zulassungsbescheinigung_IZulassungsbescheinigung-I.2