Direkt zum Inhalt
Wertverlust eines PKW Anhängers
  • Art des Anhängers  (Baumaschinenanhänger, Multitransport,...)
  • Zustand (Laufleistung, Pflege,...)
  • Marktgängigkeit
  • Modellwechselzyklen

Als Faustregel gilt

Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
Für jeden Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.