
Hier finden Sie eine Übersicht der Führerscheinklassen, die das Führen von Pkw-Anhängern festlegen.
B (Auto-Führerschein)
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
- Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg
B96
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
- Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
- Kosten: ca. 300 – 400 €
BE
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg
- Kosten: ca. 500 – 700 €
Führerschein vor 1999:
Mit dem Klasse 3 Führerschein darf ein Zugfahrzeug mit max. 7,5 t zGG geführt werden und im Gespann Zugfahrzeug mit Anhänger bis 18,5 t Zuggesamtgewicht. » max. 3 Achsen (Doppelachse mit einem Abstand < 1m gelten als eine Achse)