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Muss ich für einen Anhänger steuern zahlen?

Ja, für alle Anhänger, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden, gilt grundsätzlich eine einheitliche Kfz-Steuer von 7,46 € pro 200 kg zulässigem Gesamtgewicht. Der Höchstbetrag liegt bei 373,- € pro Jahr. 

Die Frage, ob für Anhänger Steuern gezahlt werden müssen, kann also mit einem klaren Ja beantwortet werden. Doch wie unterscheiden sich die Steuerbeträge der einzelnen Gewichtsklassen, was ist bei der Anhänger-Steuer zu beachten und in welchen Fällen gibt es eine Steuerbefreiung? Wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie über die Kfz-Steuer Ihres Anhängers wissen sollten: 

 

Was kostet ein PKW-Anhänger an Steuern?

Die Höhe der Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger richtet sich laut Zoll nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht. Bei kleinen Anhängern wie beispielsweise einem Kastenanhänger mit 750 kg Gesamtgewicht fällt die Steuer noch sehr gering aus. Bei schweren Anhängern wie z. B. einem Pritschenhochlader aus der Gewichtsklasse 3.500 kg, kann die Steuer jedoch deutlich teurer sein. Für die typischen Gewichtsklassen ergeben sich mit dem Faktor 7,46 € pro angefangenen 200 kg folgende Steuerbeträge pro Jahr:

Gewichtsklasse des Anhängers 

Kfz-Steuer / Jahr in € 

750 kg 

29 € 

1.350 kg 

52 € 

1.500 kg 

59 € 

2.000 kg 

74 € 

2.600 kg 

96 € 

3.000 kg 

111 € 

3.500 kg 

134 €

Übersicht der Steuerbeträge nach Anhänger-Gewichtsklassen

Für schwere Anhänger von 10 Tonnen oder mehr gilt eine jährliche Höchstgrenze der Anhänger-Steuer von 373,24 €. Neben der Kfz-Steuer ist für den Anhänger auch eine Versicherung erforderlich.  

 

Anhänger-Steuern berechnen So geht's

Die Steuerbeträge Ihres Anhängers können Sie auch ganz einfach selbst berechnen oder mit einem Kfz-Steuerrechner kalkulieren. So erfolgt die Berechnung für die Anhänger-Steuer: 

Beispielrechnung Anhänger mit 1.300 kg: 

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.300 kg 
  • Anzahl der „angefangenen“ 200 kg: 1.300 / 200 = 6,5 und damit ~7 
  • Jährliche Kfz-Steuer: 7 x 7,46 € = 52,22 € und damit 52 € 

Der Betrag der Anhänger-Steuer wird immer auf ganze Euro-Beträge gerundet, in diesem Fall sind es also 52 € 

Beispielrechnung Anhänger mit 750 kg: 

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 750 kg 
  • Anzahl der „angefangenen“ 200 kg: 750 / 200 = 3,75 und damit ~4 
  • Jährliche Kfz-Steuer: 4 x 7,46 € = 29,84 € und damit 29 € 

 

Ausnahme der Anhänger-Steuer

Steuerbefreiung für bestimmte Anhänger

Die Anhänger-Steuer umfasst einige Ausnahmen. Die nachfolgenden Anhänger sind generell von der Kfz-Steuer befreit: 

  • Anhänger, die für Sport- oder Hobbyzwecke verwendet werden, z. B. Boots- oder Pferdeanhänger  
  • Anhänger, die ausschließlich in der Forst- oder Landwirtschaft eingesetzt werden und maximal 25 km/h fahren 
  • Arbeitsmaschinen, die als Anhänger konzipiert sind 

Für andere Anhängertypen können Sie auf Antrag eine Steuerbefreiung erhalten. Folgende Arten von Anhängern kommen dafür in Frage: 

  • Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke, die schneller als 25 km/h fahren 
  • Anhänger zum Transport von Milch 

Die steuerfreien Anhänger erhalten anstelle des klassischen schwarz-weißen Nummernschilds ein grünes Kennzeichen. Für die Steuerbefreiung muss der Verwendungszweck des Anhängers schon bei der Zulassung angegeben werden.  

Die steuerbefreiten Anhänger dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wer gegen die allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung verstößt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, beispielsweise wenn ein Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke bei einem Umzug genutzt wird. 

Gut zu wissen: Ein Anhänger mit dem begehrten grünen Kennzeichen darf nur von bestimmten Fahrzeugen gezogen werden – darunter zählen Traktoren, Lastwagen oder Omnibusse. Ausgenommen von der Steuerbefreiung sind Pkw-Anhänger sowie Anhänger, die von einem Wohnmobil gezogen werden. 

Steuerbefreiung für Anhänger beantragen – Das gilt es zu beachten

Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung der Anhänger-Steuer stellen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Bei der Anmeldung des Anhängers muss dabei das genutzte Zugfahrzeug genau benannt werden. Für dieses Fahrzeug wird dann das grüne Kennzeichen zugeteilt und ein sogenannter Anhängerzuschlag erhoben.  

Die Höhe des Anhängerzuschlags richtet sich wieder nach der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers. Nach Angaben von zoll.de beträgt der Anhängerzuschlag für einen Anhänger mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von unter 10 Tonnen 373,24 €. Dieser Betrag entspricht genau dem maximalen jährlichen Steuersatz für den Anhänger. Die Steuer wird also nur vom Anhänger auf das Zugfahrzeug verlagert, weshalb sich eine Steuerbefreiung für den Anhänger nicht immer so lohnt, wie es auf den ersten Blick scheint.