• Art des Anhängers  (Baumaschinenanhänger, Multitransport,...)
  • Zustand (Laufleistung, Pflege,...)
  • Marktgängigkeit
  • Modellwechselzyklen

Als Faustregel gilt

Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
Für jeden Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.

Lucas Wiedemann
Lucas Wiedemann
+49 8276 5890 910
lucas.wiedemann@unsinn.de
Patric Wischnewski
Patric Wischnewski
+49 8276 5890 920
patric.wischnewski@unsinn.de