• Art des Anhängers  (Baumaschinenanhänger, Multitransport,...)
  • Zustand (Laufleistung, Pflege,...)
  • Marktgängigkeit
  • Modellwechselzyklen

Als Faustregel gilt

Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
Für jeden Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.

Ludwig Gulden
Ludwig Gulden
+49 8276 5890 930
ludwig.gulden@unsinn.de
UNSINN Vertriebsmitarbeiter Markus Paworski
Markus Paworski
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