

Schneller unterwegs als Gespann: In Deutschland gilt für das Fahren mit Anhänger grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Verkehrsbehörde eine 100er-Zulassung für Autobahnen und Kraftfahrstraßen erteilen. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche technischen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie eine Tempo-100-Plakette erhalten.
Die 100 km/h-Erlaubnis kann sowohl für PKW als auch für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. ein Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gelten. Die folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
Der Wert 1,2 darf in Anspruch genommen werden, wenn folgende Ausstattung vorliegt:
Für gebremste Anhänger gilt außerdem: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Wenn das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden. Achten Sie außerdem auf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (steht im Fahrzeugschein). Mehr zum Thema Anhängelast finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie drei Beispiele für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers sowie der Masse des Zugfahrzeugs:
Beispiel 1: Gesamtmasse bei ungebremsten Anhänger
Beispiel 2: Gesamtmasse bei gebremsten Anhänger
Beispiel 3: Masse des Zugfahrzeugs bei gebremsten Anhänger
Sie können sich die benötigte Masse auch einfach mit dem Tempo-100-Rechner der KÜS hier berechnen lassen.
Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen Sie die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder der DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen und bestätigen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
Wenn alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend abgeändert.
Zu beachten: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Wenn Sie mit dem Anhänger ins Ausland fahren, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich daher im Vorhinein über die geltenden Vorschriften. Mehr Infos zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen in den EU-Ländern erfahren Sie hier.